Die Zentralmatura - an AHS
Teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung. Die Zentralmatura an AHS setzt sich aus drei unabhängigen Säulen zusammen.
Drei-Säulen-Modell
1. Säule: Vorwissenschaftliche Arbeit, Präsentation und Diskussion
2. Säule: Klausurprüfung, sogenannte schriftliche Prüfung
3. Säule: Mündliche Prüfung
Die Schüler*innen können selbst entscheiden, ob sie drei schriftliche und drei mündliche oder vier schriftliche und zwei mündliche Prüfungen ablegen wollen. Die teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass die Schüler*innen trotz negativer Leistungen in der ersten oder der zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten können.
Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)
Im Rahmen der ersten Säule müssen alle Schüler*innen eine vorwissenschaftliche Arbeit, die sich aus einer schriftlichen Arbeit sowie deren Präsentation und Diskussion vor der Prüfungskommission zusammensetzt, absolvieren. Die Schüler*innen legen das Thema der VWA im ersten Semester der 7. Klasse mit den Prüfenden fest. Spätestmöglicher Abgabetermin der VWA ist das Ende der ersten Unterrichtswoche im zweiten Semester der 8. Klasse. Wird die VWA negativ beurteilt, muss sie mit neuer Themenstellung wiederholt werden.
Klausurprüfung
Die zweite Säule besteht aus – je nach Wahl der Schüler*innen – drei oder vier schriftlichen Prüfungen. Die Prüfungsaufgaben in den Fächern Deutsch (oder eine andere Unterrichtssprache), Mathematik, bestimmte lebende Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) sowie Altgriechisch und Latein sind standardisiert, d.h. für Maturanten der gleichen Schulform vereinheitlicht. Es müssen alle Schüler*innen in Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache zur schriftlichen Prüfung antreten.
Die Aufgabenstellungen in den übrigen Fächern, in denen darüber hinaus schriftlich maturiert werden kann (andere lebende Fremdsprachen, DG, Physik, Musikkunde, etc.), sind nicht standardisiert.
Eine Abteilung des Bundesministeriums für Bildung (ehemals BIFIE Wien) stellt die standardisierten kompetenzorientierten Aufgabenstellungen bereit. Negativ beurteilte schriftliche Prüfungen müssen wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit, negative Beurteilungen durch mündliche Prüfungen, sogenannte Kompensationsprüfungen, auszubessern. Bei standardisierten Prüfungsgebieten werden die Aufgabenstellungen für die Kompensationsprüfungen zentral vorgegeben.
Mündliche Prüfung
Im Rahmen der dritten Säule können die Schwerpunkte der Schulen abgebildet werden. Die kompetenzorientierten Aufgabenstellungen zu den mündlichen Prüfungen werden nicht zentral vorgegeben, sondern bleiben in der Verantwortung der Lehrkräfte. Je nach Wahl der Schüler*in müssen zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden.
Quelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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